AGBs

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All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen von Berg­herz­krea­ti­on 


Die­se all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle zwi­schen Berg­herz­krea­ti­on (nach­fol­gend Berg­herz­krea­ti­on genannt) und sei­nem Auf­trag­ge­ber abge­schlos­se­nen Ver­trä­ge. 
 
1. Urhe­ber­recht, Nut­zungs­rech­te und Eigen­tum
1.1 Die Ent­wür­fe, Rein­zeich­nun­gen und sons­ti­gen Design-Unter­la­gen sind urhe­ber­recht­lich geschützt und dür­fen ohne aus­drück­li­che Ein­wil­li­gung von Berg­herz­krea­ti­on weder im Ori­gi­nal noch in Repro­duk­ti­on ver­än­dert wer­den. Jede voll­stän­di­ge oder teil­wei­se Nach­ah­mung ist unzu­läs­sig.
1.2 Bei jedem Ver­stoß gegen die Bestim­mun­gen in 1.1. hat der Auf­trag­ge­ber Berg­herz­krea­ti­on eine Ver­trags­stra­fe in Höhe von 200% der für den Auf­trag ver­ein­bar­ten Ver­gü­tung zu zah­len.
1.3 Berg­herz­krea­ti­on über­trägt dem Auf­trag­ge­ber die jewei­li­gen Nut­zungs­rech­te für die im Auf­trag ver­ein­bar­ten Ver­wen­dungs­zwe­cke. Soweit nicht anders ver­ein­bart, wird nur das ein­fa­che Nut­zungs­recht über­tra­gen. Berg­herz­krea­ti­on bleibt in jedem Fall berech­tigt, auch wenn sie das aus­schließ­li­che Nut­zungs­recht ein­ge­räumt hat, sei­ne Ent­wür­fe, Rein­zeich­nun­gen und sons­ti­ge Design-Unter­la­gen im Rah­men der Eigen­wer­bung zu ver­wen­den.
1.4 Eine Wei­ter­ga­be der Nut­zungs­rech­te an Drit­te ist nur und aus­schließ­lich nach vor­he­ri­ger schrift­li­cher Geneh­mi­gung von Berg­herz­krea­ti­on erlaubt. Die Nut­zungs­rech­te gehen an den Auf­trag­ge­ber erst nach voll­stän­di­ger Bezah­lung der Ver­gü­tung über.
1.5 Der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet sich, Berg­herz­krea­ti­on auf sämt­li­chen Ver­viel­fäl­ti­gungs­stü­cken als Urhe­ber zu nen­nen.
1.6 An Ent­wür­fen, Rein­zeich­nun­gen und sons­ti­gen Design-Unter­la­gen wer­den nur Nut­zungs­rech­te ein­ge­räumt, nicht jedoch Eigen­tums­rech­te über­tra­gen.
 
2. Daten­schutz
2.1 Berg­herz­krea­ti­on ver­ar­bei­tet per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten, soweit dies für die Erbrin­gung der im Auf­trag ver­ein­bar­ten Leis­tung erfor­der­lich ist. Wer­den für einen Auf­trag per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet, schlie­ßen Berg­herz­krea­ti­on und der Auf­trag­ge­ber eine Ver­ein­ba­rung im Auf­trag, wel­che bei der Auf­trags­be­auf­tra­gung unter­zeich­net wird.
 
3. Ver­gü­tung
3.1 Die Ver­gü­tung ist fäl­lig nach Lie­fe­rung der ver­ein­bar­ten Leis­tung. Die Rech­nungs­be­trä­ge sind Brut­to­be­trä­ge, zahl­bar ohne Abzug inner­halb von 14 Tagen nach Rech­nungs­da­tum.
3.2 Wer­den Teil­lie­fe­run­gen ver­ein­bart, so ist eine ent­spre­chen­de Teil­ver­gü­tung zu zah­len.
 
4. Haf­tung
4.1 Berg­herz­krea­ti­on haf­tet unbe­schränkt für Vor­satz und gro­be Fahr­läs­sig­keit.
4.2 Für ein­fa­che Fahr­läs­sig­keit haf­tet Berg­herz­krea­ti­on – außer im Fal­le der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit – nur, sofern wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten (Kar­di­nal­pflich­ten) ver­letzt wer­den. Die Haf­tung ist begrenzt auf den ver­trags­ty­pi­schen und vor­her­seh­ba­ren Scha­den, maxi­mal jedoch bis zur Höhe des ein­zel­nen Auf­trags­wer­tes.
4.3 Die Haf­tung für mit­tel­ba­re und unvor­her­seh­ba­re Schä­den, ins­be­son­de­re Pro­duk­ti­ons- und Nut­zungs­aus­fall, ent­gan­ge­nen Gewinn, aus­ge­blie­be­ne Ein­spa­run­gen und Ver­mö­gens­schä­den wegen Ansprü­chen Drit­ter, ist im Fal­le ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit – außer im Fal­le der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit – aus­ge­schlos­sen.
 
5. Gestal­tungs­frei­heit, Vor­la­gen, Frei­stel­lung
5.1 Im Rah­men des Auf­tra­ges besteht für Berg­herz­krea­ti­on Gestal­tungs­frei­heit. Wünscht der Auf­trag­ge­ber wäh­rend oder nach der Erstel­lung des Leis­tungs­ge­gen­stan­des Ände­run­gen, hat der Auf­trag­ge­ber die ent­stan­de­nen Mehr­kos­ten zu tra­gen.
5.2 Der Auf­trag­ge­ber ver­si­chert, dass er zur Ver­wen­dung aller Berg­herz­krea­ti­on zu Ver­fü­gung gestell­ten Vor­la­gen berech­tigt ist und die­se Vor­la­gen frei von Rech­ten Drit­ter sind. Soll­te er ent­ge­gen die­ser Ver­si­che­rung nicht zur Ver­wen­dung berech­tigt oder soll­ten die Vor­la­gen nicht frei von Rech­ten Drit­ter sein, stellt der Auf­trag­ge­ber Berg­herz­krea­ti­on im Innen­ver­hält­nis von allen Ersatz­an­sprü­chen Drit­ter frei.
 
7. Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren
Die Berg­herz­krea­ti­on ist zur Teil­nah­me an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren weder bereit noch ver­pflich­tet.
 
6. Sal­va­to­ri­sche Klau­sel und Gericht­stand
6.1 Ist eine der vor­ste­hen­den Geschäfts­be­din­gun­gen unwirk­sam, so berührt die­se nicht die Wirk­sam­keit der übri­gen Geschäfts­be­din­gun­gen.
6.2 Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Gerichts­stand ist im Fal­le von Strei­tig­kei­ten München.

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